Vor zwei Tagen hatte der EU Data Act Geburtstag. Happy Birthday!
Seit 12. September 2025 hab ich als Autofahrer das Recht, die Daten meines Fahrzeugs zu bekommen. Kostenlos, maschinenlesbar und, wo es technisch geht, in Echtzeit. Ich kann auch verlangen, dass eine Werkstatt oder ein anderer Anbieter meiner Wahl die Daten direkt bekommt. So steht es in Artikel 4 und 5. Und seit Samstag müssen neue Autos so gebaut sein, dass das von Anfang an funktioniert.
Ich arbeite seit über 12 Jahren mit Fahrzeugdaten und hab mich auf das Gesetz ehrlich gefreut. Nach einem Jahr schaut es halt eher mager aus. Die meisten großen Hersteller haben inzwischen ein Portal. Wer die Daten als Unternehmen über eine Schnittstelle haben will, landet bei einigen aber erst in langen rechtlichen Abstimmungen und dann bei exorbitanten Kosten pro API-Call.
In Deutschland gibt es erst seit Ende Mai eine zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur. Eine Entscheidung gegen einen Hersteller ist mir bis heute keine bekannt.
In den nächsten Wochen schau ich mir das in mehreren Teilen genauer an: was im Gesetz wirklich drinsteht, welcher Hersteller was anbietet, was der Zugang Unternehmen kostet und wie es mit der Durchsetzung ausschaut.
Den Verordnungstext gibts hier: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj
Zuerst erschienen auf LinkedIn.