Im ersten Teil hab ich geschrieben, dass ich mich auf den Data Act ehrlich gefreut hab. Heute zeig ich, warum. Ich hab den Verordnungstext gelesen, und der ist stärker, als die meisten glauben.
Artikel 4 Absatz 1 sagt, dass mir der Hersteller die Daten meines Autos „unverzüglich, einfach, sicher, unentgeltlich“ bereitstellen muss. In einem gängigen und maschinenlesbaren Format. Und, wo es relevant und technisch durchführbar ist, „in der gleichen Qualität wie für den Dateninhaber kontinuierlich und in Echtzeit“.
Gleiche Qualität wie für den Hersteller. Nicht irgendein Export ab und zu, sondern grundsätzlich das, was der Hersteller selbst auch bekommt.
Artikel 5 Absatz 1 legt nach. Ich kann verlangen, dass die Daten direkt an einen Dritten gehen, zum Beispiel an meine Werkstatt. Für mich unentgeltlich, in derselben Qualität und, soweit technisch durchführbar, kontinuierlich und in Echtzeit.
Nicht drin sind abgeleitete Daten. Das Recht gilt für die Daten, die beim Betrieb des Autos entstehen und die der Hersteller ohne unverhältnismäßigen Aufwand bekommt. Informationen, die er mit eigenen, komplexen Algorithmen daraus berechnet, fallen laut Erwägungsgrund 15 nicht darunter. Einen Score oder das Ergebnis eines ML-Modells muss also niemand herausgeben.
Daran mess ich im nächsten Teil acht Hersteller.
Den Verordnungstext gibts hier: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj
Zuerst erschienen auf LinkedIn.
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