Letzter Teil der Serie. Zeit für eine Bilanz, und für das, was man jetzt konkret tun kann.
Das Recht ist gut. Artikel 4 und 5 geben Fahrern und den Anbietern ihrer Wahl mehr, als viele denken. Die Umsetzung ist dünn: Portale statt Schnittstellen, teure API-Calls für Unternehmen, eine Behörde erst seit Ende Mai und bisher keine bekannte Entscheidung.
Wer als Werkstatt, Flottenbetreiber, Versicherer, Club oder im Ladeumfeld mit Fahrzeugdaten arbeitet, hat trotzdem Werkzeuge in der Hand:
1. Artikel 9 Absatz 4: Als KMU zahlt man höchstens die Kosten. Nach Absatz 7 kann man die Kalkulation verlangen.
2. Artikel 37: Über Verstöße kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Die muss die Beschwerde prüfen und über den Fortgang informieren.
3. Delegierte Verordnung (EU) 2026/699: neue Pflichten zum Datenzugang über OBD und Secure Gateway, die erste Stufe gilt seit 23. September 2026.
4. Architektur: Ein Produkt darf nicht davon abhängen, dass ein einzelner Hersteller seine Schnittstelle offen lässt. Ein OEM-Ausfall darf kein Totalausfall sein.
Und was kommt 2027? Ab 12. September 2027 gilt Kapitel IV, der Schutz vor missbräuchlichen Vertragsklauseln zwischen Unternehmen, auch für bestimmte Altverträge. Parallel läuft der Digital Omnibus, mit dem die Kommission seit November 2025 unter anderem den Data Act vereinfachen will.
Und ich fürchte, dass der Data Act vereinfacht wird, bevor er überhaupt einmal durchgesetzt wurde.
Danke fürs Mitlesen. Wenn ihr gerade vor der Frage steht, wie ihr Fahrzeugdaten herstellerunabhängig anbindet, schreibt mir gern.
Zuerst erschienen auf LinkedIn.