260 Tage.
So lange gab es in Deutschland keine zuständige Behörde für den Data Act. Die Verordnung gilt seit 12. September 2025. Das deutsche Durchführungsgesetz, das DADG, hat der Bundestag am 26. März 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 29. Mai. Seit 30. Mai ist die Bundesnetzagentur zuständig.
In den letzten Teilen war ich mit den Herstellern ziemlich kritisch. Fairerweise muss man sagen: Der Staat war auch nicht schneller.
Dabei war der Zeitplan lang bekannt. Die Verordnung wurde im Dezember 2023 veröffentlicht. Und Artikel 40 Absatz 2 hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Sanktionsregeln bis 12. September 2025 an die Kommission zu melden.
Zu den Bußgeldern: Für Verstöße gegen die Zugangspflichten sieht das DADG bis zu 500.000 Euro vor. Deutlich höher geht es nur, wo der Datenschutz betroffen ist. Nach Artikel 40 Absatz 4 können die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem Bereich Geldbußen auf DSGVO-Niveau verhängen, also bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Eine abgeschlossene Entscheidung gegen einen Fahrzeughersteller ist mir bis heute nicht bekannt. Das ist kein Vorwurf an die Bundesnetzagentur, die ist erst seit ein paar Monaten zuständig. Das erste Jahr des Data Act lief in Deutschland aber praktisch ohne Durchsetzung.
Und in Österreich? Dort ist die zuständige Behörde laut RTR bis heute nicht gesetzlich benannt. Aus 260 Tagen wird da also schon mehr als ein Jahr.
Zuerst erschienen auf LinkedIn.