Für mich als Fahrer ist der Datenzugang kostenlos. So steht es in Artikel 4 Absatz 1. Und Artikel 5 Absatz 1 sagt es auch für die Weitergabe an Dritte: für den Nutzer unentgeltlich.
Für den Dritten, also die Werkstatt oder den Flottenanbieter, gilt das nicht. Und das ist so gewollt. Nach Artikel 9 Absatz 1 darf der Hersteller von Unternehmen eine Gegenleistung verlangen. Die muss angemessen und diskriminierungsfrei sein und darf sogar eine Marge enthalten.
Für KMU gibt es aber eine Grenze. Hängt der Empfänger nicht an einem großen Konzern, darf die Gegenleistung laut Artikel 9 Absatz 4 die Kosten der Bereitstellung nicht übersteigen. Ohne Marge.
In der Praxis landet man als Unternehmen bei mehreren Herstellern in einem kostenpflichtigen Programm. Stellantis bietet den Zugang für Unternehmen über Mobilisights an, Renault über eine eigene Plattform. Bei BMW und Mercedes-Benz zahlen Dritte pro API-Call, und das nicht zu knapp.
Ich halte diese Preise für unverhältnismäßig. Gerade für kleine Betriebe, für die das Gesetz eigentlich eine Kostengrenze vorsieht.
Mein Tipp an jede freie Werkstatt und jeden kleinen Flottenanbieter: Nicht einfach die Preisliste akzeptieren, sondern nach der Kalkulation fragen. Das Recht darauf steht in Artikel 9 Absatz 7.
Zuerst erschienen auf LinkedIn.
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